Schulordnung der Werkrealschule
Schulordnung der Astrid-Lindgren-Schule WRS
→ Diese Schulordnung wird derzeit überarbeitet (Jan.23) und soll komprimiert werden!
Vorwort
Die Schule ist für viele Stunden unser gemeinsamer Lebensraum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen. Alle, die zu unserer Schule gehören, bemühen sich deshalb besonders um Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Dazu passt nicht, dass wir Schüler/innen uns gegenseitig ärgern, beschimpfen, schlagen oder treten, auch nicht im Spaß oder in verantwortungsloser Art und Weise mit dem Eigentum anderer umgehen.
Grundsätzliches Verhalten
- Jeder behandelt den anderen so, wie er selbst behandelt werden möchte.
- Keiner verängstigt oder bedroht andere.
- Jeder nimmt Rücksicht auf andere und hilft ihnen bei Bedarf.
- Niemand wird ausgelacht, beleidigt oder körperlich und psychisch verletzt.
- Die Schule, die Klassenräume und alle Materialien und Einrichtungsgegenstände der Schule werden von jedem gut gepflegt, sorgfältig behandelt und sauber gehalten.
Regeln für unsere Schule
- Grundsätzlich müssen alle Schülerinnen und Schüler den Anweisungen aller Mitarbeiter der Schule Folge leisten. Bei Gefahrensituationen sind auch Schülerinnen und Schüler dazu verpflichtet, einzugreifen und sofort Hilfe zu holen.
- Alle Schülerinnen und Schüler müssen pünktlich sein. Mit dem Gong sind alle Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer, haben ihr Unterrichtsmaterial auf dem Tisch und sind arbeitsbereit. Vor den Fachräumen wird in Ruhe auf die Lehrkraft gewartet. Der Aufenthalt auf den Fluren ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
- Alle Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Schulische Veranstaltungen (Ausflüge, Lerngänge u. ä.) sind ebenfalls Pflicht und müssen bei Nichtteilnahme nachgeholt werden. Bei ungerechtfertigten Versäumnissen können Eltern mit einem Bußgeld bestraft werden.
- Das Tragen von Mützen, Käppis und Kopfhörern ist im Schulgebäude nicht erlaubt (außer in der Mittagspause).
- Unterrichtsmaterialien sind stets für den Unterricht bereit zu halten. Sowohl mit den von der Schule zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien als auch dem Eigentum der Mitschüler ist sorgfältig umzugehen. Von den Schülern verursachte Schäden müssen von diesen bzw. deren Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
- Umgang mit Handys:
- Handys und andere elektronische Unterhaltungsgeräte sind während des Unterrichts und in den Pausen abgeschaltet in den Schultaschen aufzubewahren. Sie dürfen nur nach Aufforderung der Lehrkraft aus der Schultasche geholt werden. Bei Verstößen gegen die oben formulierten Regeln gibt der betroffene Schüler sein Handy im Sekretariat ab. Dieses kann nur von den Erziehungsberechtigten dort wieder abgeholt werden.
- Rauchen, Alkohol, Energy drinks und andere Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Störungen des Unterrichts werden bestraft.
- Kaugummikauen ist im Unterricht untersagt.
- In der großen Pause und nach Unterrichtsende verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig die Klassenräume und Flure. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Schulleitung, ob die Pause auf dem Schulhof oder in der Aula stattfindet und gibt die Entscheidung kurz vor der großen Pause über Lautsprecher bekannt. In der Grundschule findet die „Regenpause“ im Klassenzimmer statt.
- Es ist darauf zu achten, dass angemessene Kleidung in der Schule getragen wird (kein bauchfrei, keine Miniröcke etc.).
- Beim Anstehen vor dem Bäckerkiosk wird nicht gedrängelt. Wer eingekauft hat, geht raus. Wer schon draußen ist, darf nicht noch einmal während der Pause zum Bäckerkiosk gehen, sondern muss warten bis die Pause zu Ende ist.
- Fremde Klassenzimmer dürfen nicht ohne Erlaubnis betreten werden.
- Die Mädchentoilette ist ausschließlich für Mädchen bestimmt. Die Jungentoilette ist ausschließlich für Jungen bestimmt. Die Toiletten werden immer sauber gehalten.
- Fahrzeuge aller Art müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
- Das Befahren des Schulhofs ist während des Schulbetriebs nur befugten Personen erlaubt.
- Inliner, Kickboards, Skateboards u. ä. sind innerhalb des Gebäudes verboten.
- Das Schulgelände (Schulgebäude und Pausenhof) darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.
- Zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr ist auch für Lehrkräfte Pause. In dringenden Fällen wenden sich die Schülerinnen und Schüler an die Mitarbeiter des SFZ.
Schulordnung der Grundschule
Schulordnung der Astrid-Lindgren- Schule
Grundschule
Vorwort
Die Schule ist für viele Stunden unser gemeinsamer Lebensraum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen. Alle, die zu unserer Schule gehören, bemühen sich deshalb besonders um Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.
Regeln für das Zusammenleben
Miteinander
Kein Kind will geschlagen, angespuckt, gestoßen, gehänselt oder in anderer Weise belästigt werden. Wir verhalten uns andern Kindern gegenüber so, wie wir behandelt werden möchten:
Wir respektieren jede Person so wie sie ist.
Wir sind zu allen freundlich und höflich.
Wir beschimpfen und beleidigen weder Kinder noch Erwachsene.
Wir fangen keinen Streit und keine Prügeleien an. Wenn wir Streit nicht schlichten können, holen wir bei Lehrern, Erziehern oder Streitschlichtern Hilfe.
Wir achten das Eigentum anderer.
Wir tragen dazu bei, dass jeder im Unterricht ungestört lernen kann.
Auf dem Schulgelände
Fahrzeuge (Fahrräder, Roller, Inline Skates, Skateboards, u.ä.) werden im „Fahrradkäfig“ abgestellt. Das Fahren auf dem Schulhof ist nicht erlaubt.
Wir dürfen erst nach bestandener Fahrradprüfung oder mit Genehmigung der Eltern mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Waffen, gefährliche Gegenstände, Smartwatches und andere elektronische Unterhaltungsgeräte sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Mitgebrachte Handys bleiben während der Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche. Bei Regelverstoß werden die Geräte abgenommen und können nur von den Eltern abgeholt werden.
Kaugummikauen ist verboten.
Im Schulhaus
Mützen und Käppi nehmen wir im Klassenzimmer ab.
Wir verhalten uns im Gebäude so, dass alles sauber und unbeschädigt bleibt.
Auf den Fluren und Treppen gehen wir langsam und leise, damit niemand gestört wird.
Nach der Toilettenbenutzung spülen wir. Wir waschen uns gründlich die Hände und verlassen die Toilette so, wie wir sie vorfinden möchten.
In den Pausen
In den großen Pausen und nach Unterrichtsende verlassen wir zügig die Klassenräume und Flure. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Schulleitung, ob die Pause auf dem Schulhof oder im Klassenzimmer stattfindet und gibt die Entscheidung kurz vor der großen Pause über Lautsprecher bekannt.
Wir spielen auf den Schulhöfen, die für die Grundschule vorgesehen sind.
Wir klettern nicht auf die Bäume oder die Gitter im Schulhof, weil es zu gefährlich ist. Auch das Rutschen auf den Treppengeländern ist verboten.
Wir werfen keine Schneebälle oder andere Gegenstände, da damit andere verletzt werden können.
Beim Bäckerkiosk dürfen wir Grundschüler nicht einkaufen.
Das Schulgelände dürfen wir nicht verlassen.
Zusatz für Eltern: Teilnahme am Unterricht
Nach dem deutschen Grundgesetz hat jeder junge Mensch das gleiche Recht auf Erziehung und Ausbildung. Die Schule hat diesen Auftrag in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus zu erfüllen. Ziel der Schule ist daher, die praktischen, geistigen und sozialen Fähigkeiten der Kinder zu fördern und ihnen die moralischen Wertmaßstäbe unserer Gesellschaft zu vermitteln. Dieser Erziehungsauftrag der Schule kann nur erfüllt werden, wenn Schüler, Elternhaus und Schule vertrauensvoll zusammenarbeiten
Alle Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Schulische Veranstaltungen (Ausflüge, Lerngänge, u.ä.) sind ebenfalls Pflicht. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Zuständig für Beurlaubungen sind für Einzelstunden der Fachlehrer, bis zu 2 Unterrichtstage der Klassenlehrer (ausgenommen vor und nach Ferienabschnitten) in den übrigen Fällen die Schulleitung. Bei ungerechtfertigten Versäumnissen können Eltern mit einem Bußgeld bestraft werden.
Können Schülerinnen und Schüler den Unterricht nicht besuchen, müssen die Erziehungsberechtigten die Schule am gleichen Tag telefonisch informieren. Nach 3 Tagen muss dem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei ansteckenden Krankheiten in der Familie z.B. Mumps, Masern, Röteln etc. darf kein Kind ohne Erlaubnis des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes in die Schule gehen. Die Schule muss in jedem Fall informiert werden (Schulseuchenerlass).
Jeder Wohnungswechsel und jede Änderung der Telefonnummer ist im Sekretariat anzugeben. Abmeldungen an eine andere Schule (Wechsel des Schulortes oder Schulbezirks) haben durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Zuvor sind sämtliche Leihsachen zurückzugeben, gegebenenfalls Ersatz zu leisten.