skip to content

Ferienplan


Keine
Kurzbezeichnung Letzte Änderung Erscheinungsdatum Dateigröße Aufrufe
Ferienplan_2022-23.pdf 07.03.2022 186 kB 312

Ferienplan Schuljahr 2022/2023

1. Schultag im Schuljahr 2022/2023 ist Montag, der 12.09.2022

31.10.2022 - 05.11.2022

Herbstferien

21.12.2022 - 07.01.2023

Weihnachtsferien

16.02.2023 - 22.02.2023

Fastnachtsferien* (5 bewegliche Ferientage)

03.04.2023 - 15.04.2023

Osterferien (davon 3 bewegliche Ferientage)

01.05.2023

Tag der Arbeit - schulfrei

18.05.2023

Christi Himmelfahrt - schulfrei

29.05.2023 - 10.06.2023

Pfingstferien

27.07.2023 - 09.09.2023

Sommerferien

 

Eine Beurlaubung außerhalb der oben aufgeführten Ferientermine und der schulfreien Tage ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen im Rahmen des § 4 der Schulbesuchsverordnung vom 21.03.1982 auf rechtzeitigen Antrag zulässig.

Sonderregelung „Schmutziger Donnerstag“ bleibt jeder Schule selbst überlassen.

 

Ferienplan Schuljahr 23-24 
Schuljahr 2023/2024

 

Sommerferien 2023

27. Juli 2023 bis einschließlich 9. September 2023

beweglicher Ferientag

Mo. 2. Oktober 2023

Herbstferien 2023

30. Oktober 2023 bis einschließlich 3. November 20231)

Fasnachtsferien 2024

8.2-16.2.2024

Weihnachtsferien 2023/2024

23. Dezember 2023 bis einschließlich 5. Januar 2024

Osterferien 2024

23. März 2024 bis einschließlich 5. April 2024

Pfingstferien 2024

21. Mai 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024

 

 

Den Schulen stehen noch fünf bewegliche Ferientage zur Verfügung. 3)

1) Am 31. Oktober 2018, 31. Oktober 2019, 31. Oktober 2020, 31. Oktober 2021 und 31. Oktober 2022 (Reformationsfest) ist schulfrei. Das Reformationsfest am 31. Oktober 2017 wurde mit der Änderung des Feiertagsgesetzes vom 25. November 2014 (GBl. S. 548) einmalig als gesetzlicher Feiertag festgesetzt.
2) Am 1. April 2021,14. April 2022 und 6. April 2023 (jeweils Gründonnerstag) ist schulfrei.
3) Zu den beweglichen Ferientagen erhalten die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nach § 6 der Lehrkräfte-ArbeitszeitVO vom 8. Juli 2014 (GBl. S. 311) in jedem Schuljahr drei unterrichtsfreie Tage, die entsprechend der Regelung für bewegliche Ferientage festzulegen sind.

 


Eine Beurlaubung außerhalb der oben aufgeführten Ferientermine und der schulfreien Tage ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen im Rahmen des § 4 der Schulbesuchsverordnung vom 21.03.1982 auf rechtzeitigen Antrag zulässig.

Sonderregelung „Schmutziger Donnerstag“ bleibt jeder Schule selbst überlassen.

* Im Schuljahr 2021/22 gibt es 4 bewegliche Ferientage zusätzlich zu den 3 unterrichtsfreien Tagen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nach § 6 der Lehrkräften-Arbeitszeit VO.

Up
K