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Kl 1 Umstellung Ganztag - GaFög

Klasse 1 - Umstellung Ganztag ab 26/27

Handout zur Umstellung im Rahmen der Ganztagsförderung an Offenburger
Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/27 für Eltern von Erstklässler*innen
1. Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder der
ersten Klasse?

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige
Förderung gemäß dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter (GaFöG). Zunächst gilt dieser Anspruch nur für die erste Klasse und
wird bis zum Schuljahr 2029/30 schrittweise auf die Klassen 2 bis 4 ausgeweitet.
Der Rechtsanspruch bedeutet:
 Ihr Kind kann von Montag bis Freitag täglich bis zu 8 Stunden unterrichtet und
betreut werden.
 Dieses Angebot gilt während der Schulzeit und umfasst zusätzlich 45
Ferientage (20 Werktage Schließzeit sind bereits berücksichtigt).
Damit steht allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern ab dem Schuljahr 2026/27 ein
verlässlicher Ganztagsplatz zur Verfügung. Sie als Eltern entscheiden, ob Sie dieses
Angebot nutzen möchten.
2. Was gilt konkret an den Grundschulen in Offenburg?
2.1. Schul- und Betreuungsmodelle im Überblick

Ab dem Schuljahr 2026/2027 bieten alle städtischen Grundschulen mindestens einen
Ganztagsschulbetrieb in Wahlform an. Je nach Standort stehen folgende
drei Modelle zur Auswahl:
a) Halbtagsschule: Der Unterricht findet wie gewohnt am Vormittag statt.
b) Ganztagsschule (Wahlform): Der Unterricht findet an 3 Tagen pro Woche jeweils
8 Stunden (inkl. kostenpflichtiges Mittagessen) und an 2 Tagen jeweils 4,5 Stunden
statt. An allen Tagen herrscht Schulpflicht.
c) Ganztagsschule (Wahlform + kommunale Betreuung): Der Unterricht findet wie
bei Modell b) statt. Zusätzlich bietet die Stadt an den beiden kürzeren Tagen eine
kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung von jeweils 3,5 Stunden (inkl.
kostenpflichtiges Mittagessen) an. Damit ist an allen 5 Tagen eine Betreuung von 8
Stunden möglich und der Rechtsanspruch erfüllt.
2.2. Kostenpflichtige kommunale Ferienbetreuung
Für alle Kinder der ersten Klasse besteht Anspruch auf bis zu 45 Betreuungstage pro
Schuljahr, unabhängig davon, welches der drei Modelle Sie gewählt haben. Die
Ferienbetreuung wird in 5-Tage-Einheiten à 8 Stunden pro Tag angeboten und kann
blockweise gebucht werden. Sie findet in der Regel von Montag bis Freitag
(Feiertagsausnahmen möglich) an der jeweiligen Schule statt. Die Verpflegung
bringen die Kinder selbst mit.

 

Weitere Tabelle als pdf

 

3. Welche Fristen sind wichtig?
Die Anmeldung für alle kommunalen Angebote ist ab sofort möglich und soll bis zum
1. März 2026 abgeschlossen sein. Die Zusagen werden voraussichtlich im April
2026 bekannt gegeben.
Die Anmeldung erfolgt online über das Elternportal, das Sie auf der Webseite der
Stadt Offenburg finden: www.offenburg.de/schulkinderbetreuung.

 

4. Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
Folgende Angebote sind kostenpflichtig:
 Mittagessen
 Kommunale Nachmittagsbetreuung
 Ferienbetreuung

 

Die genauen Gebühren für die einzelnen Angebote finden Sie im Download-Bereich
auf der Website der Stadt Offenburg: www.offenburg.de/ganztagsbetreuung.
Bei Bedarf können Sie eine Gebührenermäßigung oder -befreiung beim örtlichen
Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe) beantragen. Wird dort nur ein Teil der
Gebühr übernommen oder gar keine, können Familien mit Familienpass nachrangig
Ermäßigungen erhalten.
Fachbereich Familien, Schulen und Soziales
Offenburg, 27. Januar 2025


Keine
Kurzbezeichnung Letzte Änderung Erscheinungsdatum Dateigröße Aufrufe
2026-01-28-Handout_GaFoeG_Eltern_Klasse1.pdf 28.01.2026 255 kB 16

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