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Klasse 2-4 - Umstellung Ganztag ab 26/27
Handout zur Umstellung im Rahmen der Ganztagsförderung an Offenburger
Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/27 für Eltern von Kindern der Klassen 2-4
1. Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder der
Klassen 2 bis 4?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige
Förderung gemäß dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter (GaFöG). Zunächst gilt der Anspruch nur für Kinder der ersten
Klasse und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf die Klassen 2 bis 4
ausgeweitet. Für Kinder der Klassen 2 bis 4 besteht im Schuljahr 2026/27 noch kein
gesetzlicher Anspruch. Dennoch bietet die Stadt Offenburg bereits jetzt freiwillig
folgende Möglichkeiten an:
Ihr Kind kann von Montag bis Freitag täglich bis zu 8 Stunden unterrichtet und
betreut werden.
Dieses Angebot gilt während der Schulzeit und umfasst zusätzlich bis zu 30
Ferientage pro Schuljahr.
Sie als Eltern entscheiden, ob Sie dieses Angebot nutzen möchten.
2. Was gilt konkret an den Grundschulen in Offenburg?
2.1. Schul- und Betreuungsmodelle im Überblick
Ab dem Schuljahr 2026/2027 bieten alle städtischen Grundschulen mindestens einen
Ganztagsschulbetrieb in Wahlform an. Je nach Standort stehen folgende
drei Modelle zur Auswahl:
a) Halbtagsschule: Der Unterricht findet wie gewohnt am Vormittag statt.
b) Ganztagsschule (Wahlform): Der Unterricht findet an 3 Tagen pro Woche jeweils
8 Stunden (inkl. kostenpflichtiges Mittagessen) und an 2 Tagen jeweils 4,5 Stunden
statt. An allen Tagen herrscht Schulpflicht.
c) Ganztagsschule (Wahlform + kommunale Betreuung): Der Unterricht findet wie
bei Modell b) statt. Zusätzlich bietet die Stadt an den beiden kürzeren Tagen eine
kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung von jeweils 3,5 Stunden (inkl.
kostenpflichtiges Mittagessen) an. Damit ist an allen 5 Tagen eine Betreuung von 8
Stunden auch für Kinder der Klassen 2-4 möglich.
2.2. Kostenpflichtige kommunale Ferienbetreuung
Die Stadt Offenburg ermöglicht auch Kindern der Klassen 2 bis 4 freiwillig bis zu 30
Betreuungstage pro Schuljahr. Die Ferienbetreuung wird in 5-Tage-Einheiten à 8
Stunden angeboten und kann blockweise gebucht werden, unabhängig davon,
welches der drei Modelle Sie gewählt haben. Sie findet in der Regel von Montag bis
Freitag (Feiertagsausnahmen möglich) an der jeweiligen Schule statt. Die
Verpflegung bringen die Kinder selbst mit.
In der pdf - Tabelle
3. Welche Fristen sind wichtig?
Die Anmeldung für alle kommunalen Angebote ist ab sofort möglich und soll bis zum
1. März 2026 abgeschlossen sein. Die Zusagen werden voraussichtlich im April
2026 bekannt gegeben.
Die Anmeldung für Kinder der 2. bis 4. Klasse erfolgt über ein Online-
Anmeldeformular, das Sie auf der Webseite der Stadt Offenburg finden:
www.offenburg.de/schulkinderbetreuung
4. Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
Folgende Angebote sind kostenpflichtig:
Mittagessen
Kommunale Nachmittagsbetreuung
Ferienbetreuung
Die genauen Gebühren für die einzelnen Angebote finden Sie im Download-Bereich
auf der Website der Stadt Offenburg: www.offenburg.de/ganztagsbetreuung.
Eine Gebührenermäßigung ist durch den Familienpass möglich.
Fachbereich Familien, Schulen und Soziales
Offenburg, 27. Januar 2026



