Aktuelle Informationen zum Thema Corona
Bei Erkältungssymtomen
Bitte lassen Sie Ihr Kind zu Hause und fragen Sie im Zweifel beim Arzt oder in der Schule nach!
Unser Ziel ist es, das Infektionsgeschehen an der Schule so gering wie möglich zu halten, um Klassenschließungen zu vermeiden!
Bitte lesen Sie hier aus der aktuellen Corona VO Absonderung
Kompette Verordnung → bitte klicken
oder hier das Wichtigste:
Wichtig für Schulen
§ 5 Regelungen für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
(1) Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus in Schulen, Grundschulförderklassen, Horten an der Schule sowie in Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, abweichend von § 4 Absatz 2 Satz 1 eine tägliche Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test für den Zeitraum von fünf Schultagen. Die Testpflicht gilt nicht für immunisierte Schülerinnen und Schüler. War vor Auftreten der Infektion keine ausreichende Lüftung im Klassen-, Lern- oder Betreuungsraum oder kein durchgängiges korrektes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sichergestellt, kann die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 eine Absonderungspflicht nach § 4 Absatz 2 Satz 1 anordnen.
(2) Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege, Schulkindergärten sowie Horten besteht für die in diesen Einrichtungen betreuten Kinder innerhalb der Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, abweichend von § 4 Absatz 2 Satz 1 eine einmalige Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test vor dem Wiederbetreten der Einrichtung. Die Testpflicht gilt nicht für immunisierte Kinder. [...]
§ 3 Absonderung von krankheitsverdächtigen und positiv getesteten Personen
(1) Krankheitsverdächtige Personen müssen sich unverzüglich in Absonderung begeben.
(2) Positiv getestete Personen, die sich nicht bereits nach Absatz 1 in Absonderung befinden, müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben.
[...]
§ 4 Absonderung von haushaltsangehörigen Personen und engen Kontaktpersonen
(1) Haushaltsangehörige Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses einer im selben Haushalt wohnenden Person in Absonderung begeben. [...]
Kurzbezeichnung | Dateigröße | ||||
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2022-03-18_Uebersicht_ueber_die_aktuellen_Regelungen_fuer_die_Schulen.pdf | 23.03.2022 | 456 kB | 40 | |
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2021_12_15_Und_was_passiert_jetzt_-_Quarantaene_und_Impfen_15_12_21.pdf | 24.01.2022 | 215 kB | 80 | |
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COVID19_Handlungsempfehlungen_Quarantaene_Isolierung.pdf | 24.01.2022 | 428 kB | 69 | |
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A2_enge_Kontaktpersonen_Absonderung_durch_GA.pdf | 24.01.2022 | 463 kB | 91 | |